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Weiterbildung gesundheitliche Vorausplanung (GVP) 2025-2026

von Iris Adelhelm

Erfolgreicher Start

Dank § 132g SGB V können Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen ihren Bewohner*innen eine qualifizierte Gesprächsbegleitung zur gesundheitlichen Vorausplanung anbieten - die Kosten trägt die Krankenkasse.

Das Konzept des Advance Care Planning (ACP) unterstützt dabei, persönliche Wünsche für zukünftige medizinische Entscheidungen klar zu formulieren und verlässlich zu dokumentieren. So werden sie in Notfall- oder Entscheidungunssituationen sicher berücksichtigt. Ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und Sicherheit!

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