palliative

Weiterbildung zur Gesprächsbegleitung gemäß §132g SGB V

Flyer

Die Weiterbildung erfolgte nach der curricularen Konzeption von Lehmeyer et al. (2019) und entspricht damit den Vorgaben der Vereinbarung der Leistungspartner vom 13.12.2017.

Nach § 132g SGB V können Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung“ durch eine qualifizierte Gesprächsbegleitung anbieten. Die hierbei entstehenden Kosten werden von der jeweiligen Krankenkasse getragen. Die Vorausplanung orientiert sich an dem national und international etablierten Konzept des Advance Care Planning (ACP). Dabei geht es darum, die individuellen Wünsche der Vorausplanenden möglichst konkret und nachvollziehbar für nicht am Gespräch Beteiligte zu erfassen und aussagekräftig zu dokumentieren. Somit wird sichergestellt, dass die Bewohner*innen dann in der Situation der Nichteinwilligungsfähigkeit, in Notfallsituationen oder in Bezug auf Fragen der Therapiezieländerung zuverlässig nach den vorab festgelegten, jeweils individuellen Wünschen behandelt und begleitet werden.

Aufbau der Weiterbildung:

Theorieteil:
Präsenzunterricht über 40 UE und ein Intensivtraining über 8 UE.

Folgende Inhalte werden vermittelt:

  • Einführung in das Konzept, das den Gesprächsbegleitungen zugrunde liegt
  • Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Voraussetzungen der Entscheidungsfähigkeit
  • Relevanz von validen und aussagekräftigen Vorausplanungen
  • Ethische Implikationen
  • Aufgaben und Auftrag von Gesprächsbegleiter*innen
  • Elemente des Gesprächsprozesses
  • Unterstützende Instrumente und Verfahren
  • Voraussetzungen zur Umsetzung in der Praxis

Nach erfolgreichem Abschluss des Theorieteils beginnen die Praxisphasen:


Praxisphase 1
Insgesamt mindestens zwei begleitete Beratungsprozesse (mit insgesamt vier Gesprächen, ca. 12 UE) in einer Einrichtung unter Begleitung einer Dozentin mit anschließender Reflexion.


Praxisphase 2
Der zweite Teil der Praxisphase dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst:

  • Die Durchführung von mindestens sieben Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Teilnahme an drei von vier im Jahr angebotenen Plenartreffen (Austauschtreffen). Die Termine werden in der Kurswoche bekannt gegeben.

Zertifizierung:

Nach erfolgreichem Abschluss des Theorieteils und der Praxisphase 1 der Weiterbildung und einem entsprechenden Nachweis gegenüber der Krankenkasse sind die Berater*innen berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V in den in § 1 Abs. 2 genannten Einrichtungen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen (vgl. § 17). Erst nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat.

Voraussetzungen:

Eine mindestens dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und möglichst eine Zusatzqualifikation in Palliative Care.

Zielgruppe: Examinierte Pflegekräfte, Sozialpädagog*innen, qualifizierte Berater*innen für Ethik im Gesundheitswesen, pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der
Alten- und Behindertenhilfe.

Hinweis:

Für Getränke, Obst und Kekse ist gesorgt. In unmittelbarer Umgebung finden Sie verschiedene Möglichkeiten, sich in der Mittagspause zu verpflegen.

Registrierung beruflich Pflegender:

Punkte für RbP: 16

Veranstaltungsort:

Elisabeth-Kübler-Ross-Akademie® Diemershaldenstrasse 7-11 70184 Stuttgart